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Ausschreibung: Sonstige Personenkraftwagen - DE-Baden-Baden
Sonstige Personenkraftwagen
Dokument Nr...: 128960-2023 (ID: 2023030309075561709)
Veröffentlicht: 03.03.2023
*
DE-Baden-Baden: Sonstige Personenkraftwagen
2023/S 45/2023 128960
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße,
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe-it@swr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.swr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/6bb715b9a4eb647ea8197c388a7f7f
6e
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von zwei kleinen Hörfunk-Übertragungswagen für den
Südwestrundfunk
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 10/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34115000 Sonstige Personenkraftwagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) setzt für die Produktion und Sendung von
kleineren Musikbesetzungen sowie für die aktuelle Berichterstattung
kleine Hörfunk-Übertragungswagen (Ü-Wagen) ein. Zwei vorhandene kleine
Ü-Wagen (Ü7 und Ü12) an den Standorten Stuttgart und Mainz haben
aufgrund ihres Alters und der geänderten technischen Anforderungen im
Produktionsumfeld das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
ein Ü-Wagen für Stuttgart
ein Ü-Wagen für Mainz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber muss die kleinen
Hörfunk-Übertragungswagen Ü7 und Ü12 durch neue Fahrzeuge mit einer dem
Stand der Technik entsprechenden technischen Ausrüstung ersetzen.
Besondere Anforderungen an die beiden Ü-Wagen sind ein niedriges
Innengeräusch und eine optimale Schalldämmung.
An die Leistungen eines Auftragnehmers zur Lieferung der beiden Ü-Wagen
werden folgende Anforderungen gestellt:
-Vertragliche Grundlagen
Ansprechpartner des Auftragnehmers
Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan
-Beschreibung der Leistung
Zeitliche Abhängigkeiten und Anforderungen
Personelle Anforderungen
Dienstleistungen
o Projektplanung und Projektmanagement
o Lieferung der geforderten Funktionskomponenten
o Leistungen zur Integration
Technische Anforderungen
o Grundlegende technische Anforderungen
o Anpassungen von Fahrgestell, Kofferaufbau und Innenraumausstattung
o Elektrik am / im Fahrzeug
o Klimatisierung
o Innenausbau Regieraum
o Ausstattung Außenbereich
o Technische Ausstattung Audio
o Technische Ausstattung Video
o Stagebox
o IT-Infrastruktur
o Steck- und Anschlussfelder
o Kabeltrommeln und Außenanschlussfeld
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/05/2023
Ende: 29/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42
VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die Anlage
1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter
im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens
eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten
Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch Tabelle 3 Inhalt und
Aufbau des Angebots).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der
Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten
Nachweise unter Technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen
vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in
Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
und zur Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots
sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Verfahrensunterlagen
Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den
Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 1.3.5 - Eigenerklärung Art.
5 der Verordnung (EU) 2022-576 muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots
auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die
Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe, und die Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit
folgenden Deckungssummen:
Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen je
Schadensereignis.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die
bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst
werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht
veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer
Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) mit oder
gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem
Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Der
Bonitätsindex muss mindestens eine mittlere Bonität (Creditreform:
Bonitätsindex kleiner als 299) ausweisen.
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt
statt:
B3.2 Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters
in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen
oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
25 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und
< 20%
75 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und <
30%
100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.3 Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer
Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
25 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
(Bonitätsindex 250-299)
50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität (Bonitätsindex
200-249)
75 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität (Bonitätsindex
150-199)
100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
(Bonitätsindex 100-149)
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss-
(A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen
Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine
maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle
Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier
Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel
die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
- Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)
- Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)
- Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)
- Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob
aufgeführt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit
folgenden Deckungssummen:
Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen je
Schadensereignis.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die
bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst
werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht
veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer
Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) mit oder
gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem
Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Der
Bonitätsindex muss mindestens eine mittlere Bonität (Creditreform:
Bonitätsindex kleiner als 299) ausweisen.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten
Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch Tabelle 3 Inhalt und
Aufbau des Angebots).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die
Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe, und die Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen
mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1-Vorlage von zwei(2)Referenzprojekten des ausführenden
Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in
den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
Auftragsvolumen
Projektlaufzeit
Kurzbeschreibung der Fahrzeug-und Karosseriearbeiten
Eingebaute fahrzeug- und karosserietechnische Komponenten
Verwenden Sie hierzu bitte jeweils
dieAnlage1.4.3a-Referenzvorlage1(eignungsbezogen).
A4.2-Vorlage von zwei(2)Referenzp.für die Implementierung der
rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in
vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden
Angaben:
Auftragsvolumen
Projektlaufzeit
Kurzbeschreibung der Implementierungsarbeiten
Eingebaute rundfunktechnische Ausstattung
Bei diesen Referenzp.dürfen dieselben Referenzp. wie beim Kriterium
A4.1 verwendet werden, sofern bei diesen Projekten auch eine
rundfunktechnische Ausstattung implementiert wurde. Verwenden Sie
hierzu bitte jeweils
dieAnlage1.4.3b-Referenzvorlage2(eignungsbezogen).
A4.3-Darstellung und Beschreibung der beim Bieter implementierten
Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von
Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt
vorgenommen:
Bewertungsgrundsätze
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier
Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel
die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (NZ)=Niedrige Pt(2Punkte(PT))
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (MZ)=Mittlere Pt (4Pt)
Hoher Zielerfüllungsgrad (HZ)=Hohe Pt(6Pt)
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (SHZ)=Maximalpt(8Pt)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob
aufgeführt.
B4.1a-Bewertung des 1Referenzp. des ausführenden Karosseriebauers eines
Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier
Jahren.
50Pt-NZ: Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungs-umfang
des Projekts.
100Pt-MZ: Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
150Pt-HZ: Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
200Pt-SHZ: Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.1b-Bewertung des 2Referenzp. des ausführenden Karosseriebauers eines
Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier
Jahren.
40Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungs-umfang des
Projekts.
80Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
120Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
160Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.2a -Bewertung des 1Referenzp. für die Implementierung der
rund-funktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in
vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
50Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungsumfang des
Projekts.
100Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
150Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
200Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.2b-Bewertung des 2Referenzp. für die Implementierung der
rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in
vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
40Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungsumfang des
Projekts.
80Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
120Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
160Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.3-Bewertung der beim Bieter implementierten Organisation zur
Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von Übertragungsfahrzeugen
in Problemfällen.
20Pt-NZ-Es ist eine ausreichende Prozessorganisation (PO) für die
Unterstützung zu erkennen.
40Pt-MZ -""befriedigende PO ""
60Pt-HZ -""gute PO""
80Pt-SHT -""sehr gute PO""
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen
mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1-Vorlage von zwei (2) Referenzprojekten des ausführenden
Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in
den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
Auftragsvolumen
Projektlaufzeit
Kurzbeschreibung der Fahrzeug- und Karosseriearbeiten
Eingebaute fahrzeug- und karosserietechnische Komponenten
Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die Anlage 1.4.3a - Referenzvorlage
1 (eignungsbezogen).
A4.2-Vorlage von zwei (2) Referenzp. für die Implementierung der
rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in
vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden
Angaben:
Auftragsvolumen
Projektlaufzeit
Kurzbeschreibung der Implementierungsarbeiten
Eingebaute rundfunktechnische Ausstattung
Bei diesen Referenzp. dürfen dieselben Referenzp. wie beim Kriterium
A4.1 verwendet werden, sofern bei diesen Projekten auch eine
rundfunktechnische Ausstattung implementiert wurde. Verwenden Sie
hierzu bitte jeweils die Anlage 1.4.3b - Referenzvorlage 2
(eignungsbezogen).
A4.3-Darstellung und Beschreibung der beim Bieter implementierten
Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von
Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die geforderten Nachweise für die Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung
innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die geforderten
Nachweise unter Technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen
vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in
Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in
wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher
Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht, alle
Mindestanforderungen erfüllt und mindestens 500 Eignungspunkte
erreicht.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
-Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
-Verfahrensunterlagen gem. Kapitel 3.1 Datenschutz ff/LBeschrei
IT-Sicherheit ff
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene
Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei
Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung)
oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche
Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn
der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort
beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter
beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die
Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem
Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/04/2023
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/04/2023
Ortszeit: 09:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse: [10]Rechnungseingang-SWR@swr.de
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen
Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
[11]www.swr.de/ausschreibungen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag
vor der in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist,
soweit der Antragsteller
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/02/2023
References
6. mailto:vergabe-it@swr.de?subject=TED
7. http://www.swr.de/
8. https://www.swr.de/ausschreibungen
9. https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/6bb715b9a4eb647ea8197c388a7f7f6e
10. mailto:Rechnungseingang-SWR@swr.de?subject=TED
11. http://www.swr.de/ausschreibungen
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