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Ausschreibung: Sonstige Personenkraftwagen - DE-Baden-Baden
Sonstige Personenkraftwagen
Dokument Nr...: 128960-2023 (ID: 2023030309075561709)
Veröffentlicht: 03.03.2023
*
  DE-Baden-Baden: Sonstige Personenkraftwagen
   2023/S 45/2023 128960
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk
   Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße,
   Ort: Baden-Baden
   NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
   Postleitzahl: 76530
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe-it@swr.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.swr.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.swr.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/6bb715b9a4eb647ea8197c388a7f7f
   6e
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von zwei kleinen Hörfunk-Übertragungswagen für den
   Südwestrundfunk
   Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 10/2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34115000 Sonstige Personenkraftwagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Südwestrundfunk (SWR) setzt für die Produktion und Sendung von
   kleineren Musikbesetzungen sowie für die aktuelle Berichterstattung
   kleine Hörfunk-Übertragungswagen (Ü-Wagen) ein. Zwei vorhandene kleine
   Ü-Wagen (Ü7 und Ü12) an den Standorten Stuttgart und Mainz haben
   aufgrund ihres Alters und der geänderten technischen Anforderungen im
   Produktionsumfeld das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   ein Ü-Wagen für Stuttgart
   ein Ü-Wagen für Mainz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber muss die kleinen
   Hörfunk-Übertragungswagen Ü7 und Ü12 durch neue Fahrzeuge mit einer dem
   Stand der Technik entsprechenden technischen Ausrüstung ersetzen.
   Besondere Anforderungen an die beiden Ü-Wagen sind ein niedriges
   Innengeräusch und eine optimale Schalldämmung.
   An die Leistungen eines Auftragnehmers zur Lieferung der beiden Ü-Wagen
   werden folgende Anforderungen gestellt:
   -Vertragliche Grundlagen
    Ansprechpartner des Auftragnehmers
    Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan
   -Beschreibung der Leistung
    Zeitliche Abhängigkeiten und Anforderungen
    Personelle Anforderungen
    Dienstleistungen
   o Projektplanung und Projektmanagement
   o Lieferung der geforderten Funktionskomponenten
   o Leistungen zur Integration
    Technische Anforderungen
   o Grundlegende technische Anforderungen
   o Anpassungen von Fahrgestell, Kofferaufbau und Innenraumausstattung
   o Elektrik am / im Fahrzeug
   o Klimatisierung
   o Innenausbau Regieraum
   o Ausstattung Außenbereich
   o Technische Ausstattung Audio
   o Technische Ausstattung Video
   o Stagebox
   o IT-Infrastruktur
   o Steck- und Anschlussfelder
   o Kabeltrommeln und Außenanschlussfeld
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 09/05/2023
   Ende: 29/04/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42
   VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die Anlage
   1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung ausgefüllt beigefügt sein.
   A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter
   im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens
   eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
   Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
   Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten
   Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch Tabelle 3  Inhalt und
   Aufbau des Angebots).
   Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
   unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
   nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der
   Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
   Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
   unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis
   zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten
   Nachweise unter Technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen
   vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in
   Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
   Die geforderten Nachweise unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
   und zur Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und
   Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots
   sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Verfahrensunterlagen
   Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den
   Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 1.3.5 - Eigenerklärung Art.
   5 der Verordnung (EU) 2022-576 muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots
   auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
   Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die
   Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der
   Eignungsleihe, und die Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
   A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit
   folgenden Deckungssummen:
    Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen  je
   Schadensereignis.
   oder
    Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die
   bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst
   werden.
   A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht
   veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
   Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
   A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer
   Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) mit oder
   gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem
   Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Der
   Bonitätsindex muss mindestens eine mittlere Bonität (Creditreform:
   Bonitätsindex kleiner als 299) ausweisen.
   Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt
   statt:
   B3.2  Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters
   in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen
   oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
   25 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
   50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und
   < 20%
   75 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und <
   30%
   100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
   B3.3  Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer
   Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
   25 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
   (Bonitätsindex 250-299)
   50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität (Bonitätsindex
   200-249)
   75 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität (Bonitätsindex
   150-199)
   100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
   (Bonitätsindex 100-149)
   Bewertungsgrundsätze
   Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss-
   (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen
   Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine
   maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle
   Punktzahlen vergeben.
   Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier
   Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel
   die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
   - Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)
   - Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)
   - Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)
   - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)
   Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob
   aufgeführt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
   A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit
   folgenden Deckungssummen:
    Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen  je
   Schadensereignis.
   oder
    Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die
   bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst
   werden.
   A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht
   veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
   Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
   A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer
   Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) mit oder
   gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem
   Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Der
   Bonitätsindex muss mindestens eine mittlere Bonität (Creditreform:
   Bonitätsindex kleiner als 299) ausweisen.
   Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
   Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten
   Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch Tabelle 3  Inhalt und
   Aufbau des Angebots).
   Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
   unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise
   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied
   der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
   Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
   unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur
   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
   vorgelegt werden.
   Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die
   Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der
   Eignungsleihe, und die Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen
   mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
   A4.1-Vorlage von zwei(2)Referenzprojekten des ausführenden
   Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in
   den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
   Auftragsvolumen
   Projektlaufzeit
   Kurzbeschreibung der Fahrzeug-und Karosseriearbeiten
   Eingebaute fahrzeug- und karosserietechnische Komponenten
   Verwenden Sie hierzu bitte jeweils
   dieAnlage1.4.3a-Referenzvorlage1(eignungsbezogen).
   A4.2-Vorlage von zwei(2)Referenzp.für die Implementierung der
   rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in
   vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden
   Angaben:
   Auftragsvolumen
   Projektlaufzeit
   Kurzbeschreibung der Implementierungsarbeiten
   Eingebaute rundfunktechnische Ausstattung
   Bei diesen Referenzp.dürfen dieselben Referenzp. wie beim Kriterium
   A4.1 verwendet werden, sofern bei diesen Projekten auch eine
   rundfunktechnische Ausstattung implementiert wurde. Verwenden Sie
   hierzu bitte jeweils
   dieAnlage1.4.3b-Referenzvorlage2(eignungsbezogen).
   A4.3-Darstellung und Beschreibung der beim Bieter implementierten
   Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von
   Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
   Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt
   vorgenommen:
   Bewertungsgrundsätze
   Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier
   Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel
   die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
   Niedriger Zielerfüllungsgrad (NZ)=Niedrige Pt(2Punkte(PT))
   Mittlerer Zielerfüllungsgrad (MZ)=Mittlere Pt (4Pt)
   Hoher Zielerfüllungsgrad (HZ)=Hohe Pt(6Pt)
   Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (SHZ)=Maximalpt(8Pt)
   Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob
   aufgeführt.
   B4.1a-Bewertung des 1Referenzp. des ausführenden Karosseriebauers eines
   Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier
   Jahren.
   50Pt-NZ: Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungs-umfang
   des Projekts.
   100Pt-MZ: Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
   150Pt-HZ: Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
   200Pt-SHZ: Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
   B4.1b-Bewertung des 2Referenzp. des ausführenden Karosseriebauers eines
   Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier
   Jahren.
   40Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungs-umfang des
   Projekts.
   80Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
   120Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
   160Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
   B4.2a -Bewertung des 1Referenzp. für die Implementierung der
   rund-funktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in
   vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
   50Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungsumfang des
   Projekts.
   100Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
   150Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
   200Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
   B4.2b-Bewertung des 2Referenzp. für die Implementierung der
   rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in
   vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
   40Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungsumfang des
   Projekts.
   80Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
   120Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
   160Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
   B4.3-Bewertung der beim Bieter implementierten Organisation zur
   Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von Übertragungsfahrzeugen
   in Problemfällen.
   20Pt-NZ-Es ist eine ausreichende Prozessorganisation (PO) für die
   Unterstützung zu erkennen.
   40Pt-MZ -""befriedigende PO ""
   60Pt-HZ -""gute PO""
   80Pt-SHT -""sehr gute PO""
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen
   mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
   A4.1-Vorlage von zwei (2) Referenzprojekten des ausführenden
   Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in
   den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
   Auftragsvolumen
   Projektlaufzeit
   Kurzbeschreibung der Fahrzeug- und Karosseriearbeiten
   Eingebaute fahrzeug- und karosserietechnische Komponenten
   Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die Anlage 1.4.3a - Referenzvorlage
   1 (eignungsbezogen).
   A4.2-Vorlage von zwei (2) Referenzp. für die Implementierung der
   rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in
   vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden
   Angaben:
   Auftragsvolumen
   Projektlaufzeit
   Kurzbeschreibung der Implementierungsarbeiten
   Eingebaute rundfunktechnische Ausstattung
   Bei diesen Referenzp. dürfen dieselben Referenzp. wie beim Kriterium
   A4.1 verwendet werden, sofern bei diesen Projekten auch eine
   rundfunktechnische Ausstattung implementiert wurde. Verwenden Sie
   hierzu bitte jeweils die Anlage 1.4.3b - Referenzvorlage 2
   (eignungsbezogen).
   A4.3-Darstellung und Beschreibung der beim Bieter implementierten
   Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von
   Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
   Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
   Die geforderten Nachweise für die Technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung
   innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die geforderten
   Nachweise unter Technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen
   vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in
   Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
   Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in
   wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher
   Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht, alle
   Mindestanforderungen erfüllt und mindestens 500 Eignungspunkte
   erreicht.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
   -Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
   Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
   -Verfahrensunterlagen gem. Kapitel 3.1 Datenschutz ff/LBeschrei
   IT-Sicherheit ff
   Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene
   Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei
   Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung)
   oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche
   Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn
   der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den
   öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort
   beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter
   beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die
   Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem
   Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
   beschäftigt sind.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/04/2023
   Ortszeit: 08:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/04/2023
   Ortszeit: 09:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Elektronischer Rechnungsversand:
   E-Mail-Adresse: [10]Rechnungseingang-SWR@swr.de
   Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen
   Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
   [11]www.swr.de/ausschreibungen
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher-Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76133
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721174290
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag
   vor der in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist,
   soweit der Antragsteller
   -den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
   des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
   -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt hat,
   -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   -den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
   15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher-Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/02/2023
References
   6. mailto:vergabe-it@swr.de?subject=TED
   7. http://www.swr.de/
   8. https://www.swr.de/ausschreibungen
   9. https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/6bb715b9a4eb647ea8197c388a7f7f6e
  10. mailto:Rechnungseingang-SWR@swr.de?subject=TED
  11. http://www.swr.de/ausschreibungen
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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