Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Abfallcontainer WBD 2025-0268 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Abfallsammelbehältern in der Variante Vollunterflur
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025042400591484447 / 266087-2025
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Veröffentlicht :
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24.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2027
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Angebotsabgabe bis :
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15.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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44613000 - Großcontainer
44613800 - Abfallcontainer
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DEU-Duisburg: Deutschland Abfallcontainer WBD 2025-0268
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Abfallsammelbehältern in der
Variante Vollunterflur
2025/S 80/2025 266087
Deutschland Abfallcontainer WBD 2025-0268 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Abfallsammelbehältern in der Variante Vollunterflur
OJ S 80/2025 24/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: o.markwart@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: WBD 2025-0268 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Abfallsammelbehältern in
der Variante Vollunterflur
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Abfallsammelbehältern in der
Variante Vollunterflur. Geschätzte Mengen für den voraussichtlichen Leistungszeitraum vom
01.08.2025 - 30.06.2027: 20 Stück Betonschächten/Sicherheits böden 2.300 / 3000 l 75 Stück
Betonschächten/Sicherheits- böden 4.600 l 14 Stück Innenbehältern/Einwurfsäulen 2.300 l 6
Stück Innenbehältern/Einwurfsäulen 3.000 l 75 Stück Innenbehältern/Einwurfsäulen 4.600 l 20
Stück Abdeckplatten Die vollständigen technischen Spezifikationen und
Mindestanforderungen für die Vollunterflurbehälter ergeben sich aus dem
Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Kennung des Verfahrens: 7ec0d820-26f1-4dba-8b2b-0db5cd19537e
Interne Kennung: 2025-0268
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTM1KQ4EV Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Bieter
deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in
einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH
(Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den
Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement
Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik
Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: WBD 2025-0268 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Abfallsammelbehältern in
der Variante Vollunterflur
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung: 2025-0268
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: ca. Mai 2027
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung der Bieterxin / jedes Mitglieds einer
Bieterxinnengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3,
Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung der Bieterxin / jedes
Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften -
siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung der
Bieterxin /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die
Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der /
die Bieterxin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4.
Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung der
Bieterxin / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 4 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs.
1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem
01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag
erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen
Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der
Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und
daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die
betreffende Bieterxin / BG erteilen. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. §
50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem
beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle
festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in
der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8 von
Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte
Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt
werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1
(Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG
auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft
für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung
von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben
und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und
der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV
fehlende und unvollständige Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieterxin
/ BG nachfordern. Fehlerhafte Nachweise und Erklärungen werden nur nachgefordert, wenn
sie keine nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieterxin /
BG ist aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen
geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen.
Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der
potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den
abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw.
Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
Eignung zur Berufsausübung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die
nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-
gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der
besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder
EEEx) 2. Eigenerklärung der Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bierxinnengemeinschaft zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung der Bieterxin / BG zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung der Versicherungsgeberxin und der maximalen
Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie
min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 -
(oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw.
Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung der Bieterxin / jedes Mitglieds einer
Bieterxinnengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung
der Bieterxin /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt
F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung der Autraggeberxin ist darüber hinaus eine aktuelle
Auskunft der Geschäftsbank der Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit (oder
Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter
F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen
ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
Punkte 8 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV fehlende und unvollständige
Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachfordern.
Fehlerhafte Nachweise und Erklärungen werden nur nachgefordert, wenn sie keine
nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieterxin / BG ist
aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen
geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen.
Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der
potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den
abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw.
Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung. -
Wirtschaftliche und finanzielle Leistunsgfähigkeit
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend
aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung deer Bieterxin /-gemeinschaft zu
mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren
Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zuxr Auftraggeberxin, ohne
die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2.
Eigenerklärung der Bieterxin /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) Die mit (oder Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in
der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in
Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. §
122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
für die Formblätter die gemäß Punkte 8 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen
Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG
einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen
sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe
durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und
/ oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8
und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV fehlende und unvollständige
Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachfordern.
Fehlerhafte Nachweise und Erklärungen werden nur nachgefordert, wenn sie keine
nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieterxin / BG ist
aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen
geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen.
Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der
potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den
abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw.
Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung. -
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss
Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu
nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können.
Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung
auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung
zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat
den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung
sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die
Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. - Sonstige
Eingnungsbedinungen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTM1KQ4EV/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTM1KQ4EV
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTM1KQ4EV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot
beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen
von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder
Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV
von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 5)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang
einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto
nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug.
Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-
Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in
der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt Zahlungsbedingungen anzugeben. Der
gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein. Die
vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und /
oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur
endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt
ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: o.markwart@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032835968
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 04c8aa0a-dff5-4ac7-a695-
c5f169f6e2e6-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Beschaffer
Beschreibung: Es wurde versehentlich angekreuzt, dass nur ein Hauptangebot abgegeben
werden darf.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Es dürfen mehrere Hauptangebote abgegeben werden.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 23/04/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e3441b0c-d913-4588-8ba3-9dff1090c75d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2025 10:31:40 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 80/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/04/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTM1KQ4EV
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTM1KQ4EV/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-266087-2025-DEU.txt
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