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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Karlsruhe - Deutschland Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen TSK25010 Verwertung von Alttextilien
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025061001473691721 / 370230-2025
Veröffentlicht :
10.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
07.07.2025
Angebotsabgabe bis :
07.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
DEU-Karlsruhe: Deutschland Beseitigung und Behandlung von
Siedlungsabfällen TSK25010 Verwertung von Alttextilien

2025/S 109/2025 370230

Deutschland Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen TSK25010 Verwertung von
Alttextilien
OJ S 109/2025 10/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
E-Mail: vergabestelle@ha.karlsruhe.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: TSK25010 Verwertung von Alttextilien
Beschreibung: Die Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe als öffentlich-
rechtlicher Entsorgungsträger (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG) betreibt ein
stadtweites Sammelsystem für Alttextilien und Altschuhe (im Folgenden Alttextilien genannt) in
stadteigenen, stationären Sammelcontainern. Gegenstand der Ausschreibung ist die
Beauftragung eines Dritten (Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als AN) mit der
Bereitstellung von Wechselbrücken, der Abholung, dem Transport, der Sortierung und der
ordnungsgemäßen und schadlose Verwertung der Alttextilien entsprechend der Vorschriften
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Kennung des Verfahrens: bc66c327-cf9c-41a8-b32f-b8f6f969fa86
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die
zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung)

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bereitstellung von Wechselbrücken, Sortierung und Verwertung von Alttextilien
Beschreibung: 4.1 Sammlung der Alttextilien durch den AG Für die Sammlung der Alttextilien
sind im Stadtgebiet und auf den Wertstoffstationen stationäre Sammelbehälter des AG
aufgestellt. Die Alttextilien werden durch Mitarbeitende des AG aus den Sammelcontainern
entnommen, vorsortiert, Schuhe soweit möglich gebündelt und lose Textilien in
Kunststoffsäcke verpackt. Bereits in Kunststoffsäcken verpackte Alttextilien aus den
Altkleidercontainern werden direkt ohne weitere Sichtung in die Sammelfahrzeuge des AG
verladen. Offensichtliche Störstoffe werden entfernt, durch den AG entsorgt und fließen nicht
in die Gewichtsberechnung mit ein. 4.2 Bereitstellung von Wechselbrücken Die Bereitstellung
von Wechselbrücken und die Annahme der Alttextilien erfolgt an der Übergabestelle beim:
Team Sauberes Karlsruhe Standort Deponie West Wikingerstraße 25 76189 Karlsruhe
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen von 8:00 - 15:00 Uhr. Der
AN hat an der genannten Übergabestelle fünf baugleiche Wechselbrücke bereit zu stellen. Die
Wechselbrücken müssen witterungsbeständig sein und eine Höhe von mindestens 100 cm bis
maximal 120 cm (gemessen von Geländeoberkante bis Wechselbrücke, Bodenoberkante)
aufweisen. Um einen reibungslosen Vertragsübergang zu gewährleisten, sind bereits zwei
Wechselbrücken durch den AN eine Woche vor Beginn des Leistungszeitraums
bereitzustellen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit sind alle fünf Wechselbrücken nach Absprache
bereitzustellen. Die bei der Sammlung durch den AG erfassten Alttextilien werden durch den
AG in die vom AN bereitzustellenden Wechselbrücken umgeladen. Die Abholung der
beladenen Wechselbrücken hat nach schriftlichem Abruf per E-Mail des AG am vom AG
avisierten Termin zu erfolgen. Der AN bekommt den avisierten Termin dabei immer
mindestens 48 Stunden vorher vom AG mitgeteilt. Bei der Abholung sind leere, baugleiche,
Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort anzuliefern. In der Regel sind die
Wechselbrücken zweimal pro Woche auszutauschen. Der Tausch der Wechselbrücken kann
nur zu den Öffnungszeiten der Deponie West erfolgen. Die Einfahrt ist bis spätestens 45
Minuten vor Schließung möglich. 4.3 Gewichtserfassung Die mit Alttextilien bestückten
Sammelfahrzeuge des AG werden vor dem Verladen auf die Wechselbrücken des AN auf der
Eingangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Zuvor werden die vorher
gesammelten offensichtlichen Störstoffe entfernt. Die Alttextilien werden anschließend vom
AG in die bereitgestellten Wechselbrücken des AN verladen. Die entleerten Sammelfahrzeuge
werden abschließend auf der Ausgangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Die
somit ermittelte Differenz stellt das Nettogewicht der angelieferten Alttextilien dar und gilt als
Abrechnungsgrundlage für den AG und AN. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die
monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der Wiegemenge
(Outputmenge) erfolgt in elektronischer Form als Excel-Tabelle und wird dem AN elektronisch
monatlich übermittelt. Hierzu ist dem AG nach Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse des AN
zu nennen. Vor dem Abtransport der mit Alttextilien befüllten Wechselbrücken muss die
gesammelten Mengen auf der geeichten Waage des AG gewogen werden. Die Waage
befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den zur Verfügung gestellten Stellplätzen der
Wechselbrücken. Dabei wird zunächst der komplette mit leeren Wechselbrücken beladene
Hängerzug zur Ermittlung des Taragewichts verwogen. Nach dem Tausch der
Wechselbrücken wird der mit Alttextilien beladene Hängerzug zur Ermittlung des
Bruttogewichts verwogen. Die Differenz zwischen Bruttogewicht und Taragewicht stellt das
Nettogewicht dar. Dies dient lediglich als Referenzverwiegung. Abrechnungsgrundlage stellen
die Verwiegungen der Sammelfahrzeuge dar. 4.4 Transport Der Transport im
vertragsgegenständlichen Sinn umfasst alle Leistungen der Raumüberwindung nach
Abschluss der Abholung der Wechselbrücken bis zu den vom AN bestimmten

Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und gegebenenfalls Beseitigungsanlagen. Dazu
gehören auch eventuelle Umladungen der Alttextilien. Die Transportleistungen in der
Transportkette des AN haben ausschließlich mit Fahrzeugen, die mindestens die
Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, zu erfolgen. Alle Fahrzeuge des AN sowie Wechselbrücken
und eventuelle Anhänger müssen alle Anforderungen gemäß der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung erfüllen. Explizit hat der AN darauf zu achten, dass die eingesetzten
Fahrzeuge nach Straßenverkehrsordnung nicht überladen sind. 4.5 Sortierung und
Verwertung Der AN gewährleistet eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung. Dabei ist die
Umsetzung der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und der EU-Richtlinien in der jeweils geltenden
Fassung unbedingt zu beachten. Für die Verwertung der Alttextilien gelten folgende Kriterien.
Für die Wiederverwendung (Secondhand) der übernommenen Alttextilien wird eine
Mindestquote von 60 % angestrebt. Für die stoffliche Verwertung (Recycling) der
übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 15 % angestrebt.
Interne Kennung: LOT-0001 TSK25010

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe
Formular Eigenerklärung), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß
§ 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB
rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig
festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung
hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die eine
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine
vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe
Formular Eigenerklärung), dass, - über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt: mind. 1 Mio für
Sachschäden je Schadensfall, mind. 2,5 Mio für Personenschäden je Schadensfall, Soweit
keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der
Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben
Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers
beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt
schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), über -
Referenzprojekte (Mindestanzahl 3): Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Unter
Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Außerdem sind folgende Nachweise/Unterlagen einzureichen 1.Nachweis/Zertifikat als
Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 u.57 KrWG 2.Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
nach 4. BImSchV für die Sortier- und Verwertungsstelle 3.Schriftliche Beschreibung der
Sortiereinrichtungen sowie der Verwertungsbetriebe 4.Ein Nachweis zur vertraglichen
Anbindung des AN an die Sortierbetriebe oder Offenlegung seiner Geschäftsanteile an 5.Ein
lückenloses Konzept über alle Schritte der Vermarktung/Verwertung unter Angabe des
Verwertungsortes und der Verwertungsart der Alttextilien inklusive der Verwertungsquoten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E87493287

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E87493287
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2ff. VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/07/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2
GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Registrierungsnummer: Leitweg-ID DE143589000
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133

Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@ha.karlsruhe.de
Telefon: +49721133-0
Internetadresse: https://www.karlsruhe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 16c6bfd2-9c36-451c-aa28-23f516cc253f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 11:16:41 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 109/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025

Referenzen:
https://www.karlsruhe.de
https://www.subreport.de/E87493287
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-370230-2025-DEU.txt

 
 
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