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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland Elektrotechnikinstallation 2025-0374 Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in Duisburg- Hamborn
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025061100553496249 / 374790-2025
Veröffentlicht :
11.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
11.07.2025
Angebotsabgabe bis :
18.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45315100 - Elektrotechnikinstallation
DEU-Duisburg: Deutschland Elektrotechnikinstallation 2025-0374
Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in Duisburg- Hamborn

2025/S 110/2025 374790

Deutschland Elektrotechnikinstallation 2025-0374 Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in
Duisburg- Hamborn
OJ S 110/2025 11/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2025-0374 Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in Duisburg- Hamborn
Beschreibung: Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2.BA in Duisburg - Alt-Hamborn
Kennung des Verfahrens: ba788662-df35-406f-882b-f7b6bed4e1f6
Interne Kennung: 2025-0374
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45315100 Elektrotechnikinstallation

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Dieselstr.
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTEU3L5GJ Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135,
160 GWB.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
einzureichen. Das entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke -
der Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB Bieter die in den vergangenen 5
Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung,
jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2
§ 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig
verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124

Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0374 Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in Duisburg- Hamborn
Beschreibung: Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2.BA in Duisburg - Alt-Hamborn Erneuerung
von 1.595 m Abwasserkanal DN 300 - 1600 einschl. Straßenwiederherstellung zzgl.
erweiterter Straßenbauarbeiten im Namen und auf Rechnung der Stadt Duisburg, sowie der
Neuerstellung von Verrohrungen für LSA in der Dieselstraße und Overbruckstraße in Duisburg
- Alt-Hamborn Leistungsinhalte: ca. 1240 m GFK-Rohr DN 1600 im Rohrvortrieb verlegen ca.
201 m Steinzeug-Rohr DN 800 im Rohrvortrieb verlegen ca. 15 m GFK-Rohr DN 1200 in
Stollenbauweise verlegen ca. 55 m Stb-Rohr DN 600 in offener Bauwerise verlegen ca. 21 m
GFK-Rohr DN 300 in Stollenbauweise verlegen ca. 8 m GFK-Rohr DN 300 in offener
Bauweise verlegen ca. 55 m Steinzeug-Rohr DN 300 und DN 400 in offener Bauweise
verlegen 2 St. Startbaugrube für Rohrvortrieb DN 1600 als Spundwandverbau, Rohrsohle T
bis ca. 6,0 m 1 St. Zielbaugrube für Rohrvortrieb DN 1600 als überschneidbare
Bohrpfahlwand, Rohrsohle T ca. 6,5 m 2 St. Start-Zielbaugruben für Rohrvortrieb DN 1600 als
Spritzbetonverbau, Rohrsohle T ca. 8,0/9,0 m 1 St. Start-Zielbaugruben für Rohrvortrieb DN
1600 ausheben mit Absenkschacht DN 3200/DN 2000 als Verbau ca. 300 m2 ca. 200 m2
Baugrubenverbau mit Spundbohle 7 St. GFK - Tangentialschächte DN 1000 setzen 4 St.
Ortbetonbauwerke 9 St. Fertigteilschächte von DN 1000 bis DN 2000 setzen 1 St.
Schachtbauwerk in Mauerwerk herstellen 73 m horizontale Kampfmittelsondierung (Vortrieb)
ca. 100 m vertikale Kampfmittelsondierung 4 St. Umbauarbeiten an bestehenden Stahlbeton-
und Mauerwerksschächten Straßenbau und Straßenwiederherstellung ca 6915 m2

Fräsarbeiten ca 470 m2 Vollausbau ohne Hangzufahrt ca 850 m Markierung im Endausbau ca
932 m3 Erdarbeiten Hang ca 150 m2 Plattenarbeiten ca 200 m2 Pflasterarbeiten ca 7585 m2
gesamt Deckschicht erneuern asphaltiert ca 48 St. Fällarbeiten ca 470 m2 FSS/STS Straße
ohne Hangzufahrt ca 20 m2 FSS Nebenanalgen ca. 390 m2 STS Nebenanalgen ca 650 m2
m2 Baustraße ca 4 St. Menge Straßenabläufe in Stk Eine genaue Leistungsbeschreibung
befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Interne Kennung: 2025-0374

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45315100 Elektrotechnikinstallation

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Dieselstr.
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 680 Tage

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Die Eignung der Bieter wird gem. VOB/A §6a EU, § 16b EU anhand der
Eignungskriterien geprüft. Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch
den Bieter die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu
erfüllen. Nachweisführung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis
der Eignung für die zu vergebende Leistung gemäß § 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A durch
den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen
unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Präqualifizierte
Unternehmen können den Nachweis ihrer Eignung auch durch die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen,
erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen

oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke jeweils
Eigenerklärungen für die einzelnen Eignungskriterien (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A), -
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A),
vorzulegen. Die Bieterin darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ?
auszufüllen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Erklärungen bzw. Nachweise, deren
Vorlage sich der AG vorbehalten hat und die von der Vergabestelle nach dem
Einreichungstermin angefordert werden, sind von dem Bieter innerhalb der von der
Vergabestelle bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen.
Anderenfalls ist das Angebot des Bieters auszuschließen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). - Eignung

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). - Nachweis: Formblatt
VHB 124 - Eigenerklärung Eignung Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese
durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis
zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich
der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen
Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2
c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung Sofern das Angebot in
die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt
werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Jährlicher spezifischer Umsatz Eigenerklärung über
den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den
vorliegenden strukturell vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
Eignung Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu
verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers
/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
Berufshaftpflichtversicherung Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit
Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 2.000.000,- EUR und für

Vermögensschäden i.H.v. EUR 100.000 (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt
VHB 124 - Eigenerklärung Eignung sowie Formblatt F1 Erklärung zum
Versicherungsschutz Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die
Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für
den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1
Nr. 2 VOB/A). - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Referenzen Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer
Bauleistungen mit Angabe mit (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden
Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten haben: ? Nachweis: Formblatt
VHB 124 - Eigenerklärung Eignung i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder
einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes
(Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-
Formblatt 444 einzufordern. Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte
Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). ? Nachweis:
Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung sowie Formblatt F2 Erklärung zu den
jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindestanforderung an Gütezeichen Nachweis der Erfüllung bzgl. der Anforderungen der vom
deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen
Gütesicherungen Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe(n) AK1, VOD, VB, VM und VP
(oder vergleichbar) Die AG behält sich vor, die Nachweise beim der Gütesicherung selbst
abzufragen. Angabe zu Führungskräften (Bauleitung) Eigenerklärung der Bieterin, dass sie
über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und
steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer
Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die
Stellvertretung ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. oder eine vergleichbare
Berufsbezeichnung [ Master of Science o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei
Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB
/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung sowie Formblatt F3
Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal sowie Formblatt F4 Erklärung zu
Verantwortlichen/Ansprechpartnern des Auftragnehmers Sofern das Angebot in die engere
Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung
der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und
deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der
entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der
Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. Angabe zu
Nachunternehmern Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile
des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i)
VOB/A). ? Nachweis: Formblatt VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung Zur Prüfung
der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des
Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege
der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht
zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch
nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die

Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern,
deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern. - Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTEU3L5GJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTEU3L5GJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTEU3L5GJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen zur Eignung werden nachgefordert. Unterlagen zur
Wertung jedoch nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine Losaufteilung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und
Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a.
die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Duisburg - Submissionsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: +49 203283-4390
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon: +49 203283-4390
Fax: +49 203283-2883
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a84517bd-1935-42fa-a3ef-
d5a9876a9018-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Alter Termin 11.07.2025,10:00 Uhr Neuer Termin 18.07.2025,
10:00 Uhr

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe62e1db-1ee7-4da6-bd89-bdc33821e79a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2025 09:47:41 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 110/2025

Datum der Veröffentlichung: 11/06/2025

Referenzen:
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTEU3L5GJ
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTEU3L5GJ/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-374790-2025-DEU.txt

 
 
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